Hallo,
mir wurde von einem Shopbetreiber gesagt, dass es vor Kurzem ein Gerichtsurteil gegeben hätte (genaueres hat er auch nicht vorliegen), dass ein Shop, den er kennt, teuer abgemahnt wurde, weil, wenn Kunden von z.B. Twitter zu seinem Shop kamen, Twitter das mit Cookies tracke und analysiere und ich deshalb eine Cookie-Zustimmung dafür haben sollte.
D.h. ich müsste per Cookie-Tool Zustimmung einholen für Cookies, die andere im Browser der Kund*innen geöffnete Seiten wie Twitter setzen, während die Kund*innen bei mir im Shop sind?
Das widerspricht Folgendem, aber vielleicht stimmt das gar nicht mehr? Weiß da wer mehr?
Laut https://it-recht-kanzlei.de/social-media-plugins-einwilligung-abgrenzung.html muss ich das nur bei Tweet und Like Button-Einbindung machen: "Bloße Verlinkungen auf Social Media-Auftritte haben keine Plugin-Qualität, lösen keine Verarbeitungsvorgänge der Netzwerke auf der Ausgangsseite aus und sind daher nie einwilligungspflichtig. Auch eine Erwähnung solcher Verlinkungen in der Datenschutzerklärung erübrigt sich mangels datenschutzrechtlicher Relevanz."
Ich weiß, Ihr könnt mir keine Rechtsberatung geben, aber wenn irgendwer mehr weiß oder mir sagen mag, was für eine Lösung Ihr hier habt, wäre ich dankbar.
Anton
Ps: ich nutze noch Zen Cart 1.5.5f, konnte das oben im Präfix aber nicht einstellen.
mir wurde von einem Shopbetreiber gesagt, dass es vor Kurzem ein Gerichtsurteil gegeben hätte (genaueres hat er auch nicht vorliegen), dass ein Shop, den er kennt, teuer abgemahnt wurde, weil, wenn Kunden von z.B. Twitter zu seinem Shop kamen, Twitter das mit Cookies tracke und analysiere und ich deshalb eine Cookie-Zustimmung dafür haben sollte.
D.h. ich müsste per Cookie-Tool Zustimmung einholen für Cookies, die andere im Browser der Kund*innen geöffnete Seiten wie Twitter setzen, während die Kund*innen bei mir im Shop sind?
Das widerspricht Folgendem, aber vielleicht stimmt das gar nicht mehr? Weiß da wer mehr?
Laut https://it-recht-kanzlei.de/social-media-plugins-einwilligung-abgrenzung.html muss ich das nur bei Tweet und Like Button-Einbindung machen: "Bloße Verlinkungen auf Social Media-Auftritte haben keine Plugin-Qualität, lösen keine Verarbeitungsvorgänge der Netzwerke auf der Ausgangsseite aus und sind daher nie einwilligungspflichtig. Auch eine Erwähnung solcher Verlinkungen in der Datenschutzerklärung erübrigt sich mangels datenschutzrechtlicher Relevanz."
Ich weiß, Ihr könnt mir keine Rechtsberatung geben, aber wenn irgendwer mehr weiß oder mir sagen mag, was für eine Lösung Ihr hier habt, wäre ich dankbar.
Anton
Ps: ich nutze noch Zen Cart 1.5.5f, konnte das oben im Präfix aber nicht einstellen.
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